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Krankenversicherung
Die Lebensversicherung allgemein betrachtet ist eine Individualversicherung, sondern eine Personenversicherung. Die Lebensversicherung ist dabei keine Pflichtversicherung. Sie sollte aber heute wichtiger Bestandteil einer jeden privaten Altersvorsorge sein.
Abgeschlossen wird eine Lebensversicherung dabei in der Regel als so genannte Summenversicherung. Das bedeutet, dass die Versicherungsleistung einem bei Vertragsabschluss bestimmten Betrag entspricht.
Versichert werden kann dabei bei mit einer Lebensversicherung sowohl das Todesfall- als auch das Erlebensrisiko. Man unterscheidet dabei zwischen Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung.
Einer der Vorläufer der heutigen Lebensversicherungen waren im Alten Rom geschlossen Verträge mit den Beerdigungsvereinen. Diese Beerdigungsvereine übernahmen die Bestattungskosten ihrer Mitglieder. Darüber hinaus unterstützten sie auch die Hinterbliebenen.
Im Frankreich des 17. Jahrhunderts schließlich gab es dann die ersten Lebensversicherungen.
Die Erfindung der Lebensversicherungsmathematik wird dabei Edmond Halley zugeschrieben. Auf der Basis dieser Lebensversicherungsmathematik wurden im 19. Jahrhundert die Sterbekassen gegründet.
Einen weiteren Meilenstand im Bezug auf die Lebensversicherung wurde in den USA im Jahr 1759 gelegt. In diesem Jahr wurde nämlich die Corporation for Relief of Poor and Distressed Widows and Children of Presbyterian Ministers (Vereinigung zur Unterstützung der armen und notleidenden Witwen und Kinder presbyterianischer Priester) gegründet.
Auch in den USA – in der Zeit vor dem Amerikanischen Bürgerkrieg – schlossen Sklavenhändler Lebensversicherungen auf ihre Sklaven ab. Viele Versicherungsgesellschaften in den USA boten damals derartige Versicherungspolicen an.
Parallel zu diesen gab es auch in Deutschland weitere Schritte im Bezug die Entwicklung der Lebensversicherung. Denn ab 1827 bot die Gothaer Lebensversicherungsbank erstmals Lebensversicherungen in der Form an, wie man sie heute kennt. Deren langjährige Leiter, Gustav Hopf (1808-1872), gilt dabei als Erfinder der gemischten Form der Lebensversicherung – also dem Leistungseintritt bei Erleben und Todesfall.
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